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 Hinweise für den verordnenden Arzt / Ärztin zum Ablauf:

 Die Zuweisung zur Ernährungstherapie bzw. ernährungstherapeutischen Beratung erfolgt durch eine

  „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (siehe unten) oder einfach durch ein ärztliches Rezept.

 (Die Zuweisung ist budgetneutral)

 

Der Patient nimmt Kontakt mit der Ernährungsberaterin auf und vereinbart einen Termin zur Ernährungsberatung.

 

Der Download des Formulars "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" :

http://ernaehrungspraxis-marth.de/data/documents/Notwendigkeitsbescheinigung-Arzt-2019.pdf

Alternative mit Rezept:

http://ernaehrungspraxis-marth.de/data/documents/Notwendigkeitsbescheinigung-mit-Rezept.pdf#mctmp

 

Diagnosen / Indikationen für kurative Ernährungsberatung:

Übergewicht / Metabolisches Syndrom / Adipositas

Fettstoffwechselstörung

Gicht, erhöhte Harnsäurewerte 

Osteoporose 

Zöliakie / Weizenallergie / Gluten- oder Weizensensitivität

Laktose-Intoleranz

Fruktose-Malabsorption

Histamin-Intoleranz 

Reizdarmsyndrom (mit Obstipation, Diarrhoe oder Schmerzsymptomatik)

Gastritis / Reflux / Sodbrennen

Chronisch-entzündliche Darmerkrankung

Divertikulose / Divertikulitis 

Kurzdarmsyndrom

Pankreatitis

Rheuma 

Mangelernährung / Gewichtsverlust / Krebs 

 

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